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Diese Bedingungen gelten für alle Reisen, die bei Chalet.nl B.V. (Niederländische Handelskammer 30209634) unter dem Handelsnamen “Chaletonline.de” (im Folgenden: Reiseveranstalter) gebucht werden, und sind als Erläuterung und Ergänzung zu den ANVR-Reisebestimmungen (pdf) zu verstehen.
Auf der Rechnung einer Buchung wird angegeben, ob es sich bei der Buchung um eine Pauschalreise oder eine einzelne Reisedienstleistungen handelt. Im Falle einer Pauschalreise gilt Absatz 1 der ANVR-Reisebestimmungen für den Vertrag und dieses Dokument ist eine Ergänzung dazu. Handelt es sich um eine einzelne Reisedienstleistung, so gilt für den Vertrag Ziffer 3 der ANVR-Reisebestimmungen und das vorliegende Dokument ergänzt diese.
Die folgenden Bestimmungen sind vom Reiseveranstalter selbst festgelegt worden. Was den Inhalt dieser Artikel anbelangt, so fand keine Abstimmung zwischen ANVR und dem Verbraucherverband im Rahmen der Koordinierungsgruppe Selbstregulierung des Wirtschafts- und Sozialrats statt. Abgesehen von den in den Bedingungen selbst zulässigen Abweichungen können diese eigenen Bestimmungen nicht von den ANVR-Reisebestimmungen abweichen und sollen die ANVR-Reisebestimmungen nur dort ergänzen, wo sie in den ANVR-Reisebestimmungen selbst aufgeführt sind und/oder die Position der Verbraucher weiter stärken.
Der Vertrag kommt zustande, indem der Reisende das Angebot des Reiseveranstalters annimmt, einschließlich der für anwendbar erklärten Bedingungen. Der Reisende kann diese Annahme mündlich oder per E-Mail erklären. Ein Reisender kann diese Annahme auch durch eine Buchungsanfrage über unsere Website zum Ausdruck bringen. Die Verpflichtung des Reiseveranstalters zur Vertragserfüllung entsteht, sobald der Buchende die Rechnung/Reservierungsbestätigung für die gebuchte Reise per E-Mail erhält. Der Hauptbucher haftet gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Reisevertrag für alle genannten Personen. Der Buchende handelt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
Nach Erhalt der Rechnung/Reservierungsbestätigung hat der Reisende innerhalb von 3 Tagen unter Angabe der Rechnungsnummer mindestens die Anzahlung (30 % des Reisepreises, zuzüglich Reservierungskosten und der Prämie für die Stornierungsversicherung) zu leisten. Spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt ist der Restbetrag des Reisepreises zu zahlen. Bucht der Reisende innerhalb von 6 Wochen vor Reiseantritt, hat er den Gesamtbetrag sofort nach Erhalt der Rechnung zu zahlen.
Nach Rechnungsstellung ist es möglich, eine Option oder einen Teil des Pakets (z. B. Skipässe oder Mietausrüstung) bis 28 Tage vor Abfahrt zu ändern, ohne Änderungskosten zu tragen. Die Änderung wird vom Reiseveranstalter mit einer Rechnung bestätigt. Für Optionen und (Teil-)Pakete gilt die auf den entsprechenden Gutscheinen angegebene Gültigkeitsdauer. Wird eine Option während des Urlaubs einen oder mehrere Tage lang nicht genutzt, ist dies kein Grund zur Erstattung durch den Reiseveranstalter. Eine Option kann nicht vor Ort geändert oder zurückgefordert werden. Catering-Service und Busreisen können nicht storniert werden.
Die in Absatz 1, Artikel 9.2 und Absatz 3, Artikel 3.3 der ANVR-Reisebestimmungen genannten Stornogebühren werden durch die folgenden Bestimmungen ersetzt:
In jedem Fall schuldet der Reisende dem Reiseveranstalter für jede stornierte Reservierung die Prämie für eine eventuelle Stornierungsversicherung, die Reservierungskosten, den SGR-beitrag und die folgenden Stornierungskosten:
Die übrigen Bestimmungen von Absatz 1 Artikel 9.2 und Absatz 3 Artikel 3.3 der ANVR-Reisebestimmungen bleiben in Kraft.
Der Reiseveranstalter arbeitet mit Agenturen, Privatpersonen oder Partnerreiseführern an den verschiedenen Reisezielen zusammen. Sie vertreten den Reiseveranstalter vor Ort, arbeiten aber in eigener Verantwortung. Der Reiseveranstalter ist ohne eigene schriftliche Bestätigung vor der Reise nicht verantwortlich für eventuelle abweichende Vereinbarungen mit diesen Parteien.
An- und Abreisen sind an Samstagen üblich. Abweichungen davon werden sowohl im Angebot als auch in der Bestätigung des Reiseveranstalters erwähnt. Am Tag der Ankunft steht die Unterkunft in der Regel ab 17.00 Uhr zur Verfügung. Die Reisenden müssen ihre Unterkunft in der Regel am Tag der Abreise vor 9 Uhr morgens verlassen. Die für die gebuchte Unterkunft geltenden spezifischen Ein- und Auscheckzeiten werden vom Reiseveranstalter in den Reiseunterlagen bestätigt. Erwartet der Reisende am Ankunftstag eine spätere Ankunft als die in den Reisedokumenten angegebene späteste Check-in-Zeit, muss er die Kontaktperson an der Schlüsseladresse rechtzeitig informieren. Der Reiseveranstalter kann niemals haftbar gemacht werden, wenn der Reisende nach Ablauf der Check-in-Frist vor einer geschlossenen Tür steht, auch dann nicht, wenn der Reisende bereits angegeben hat, dass er später ankommt.
Die Unterkunft erfordert oft bei Ankunft eine Kaution. Der Kautionsbetrag ist (falls bekannt) in den Reiseunterlagen angegeben. Die Kaution wird in der Regel nach dem Aufenthalt in bar zurückerstattet, nachdem die Unterkunft überprüft worden ist und nichts beanstandet wurde. Die Abwicklung der Kaution liegt in der Verantwortung des Reisenden; der Reiseveranstalter ist daran nicht beteiligt. In einigen Gebieten muss vor Ort eine Kaution für Ski- und/oder Snowboardausrüstung hinterlegt werden.
Die Unterkunft kann in Wirklichkeit von den gezeigten Bildern abweichen; diese sind nur ein Beispiel. Manchmal ist die Unterkunft im Besitz von Privatpersonen, die die Unterkunft nach eigenem Geschmack eingerichtet haben. Einige Unterkünfte können bei maximaler Belegung nicht optimal und ziemlich eng sein. Denken Sie z. B. an die Warmwassermenge bei einem kleinen Boiler. In einigen Ländern sind die Betten oft kleiner, haben die Badezimmer oft keinen Duschvorhang und kann der Duschkopf nicht immer aufgehängt werden. Die Küchenausstattung beinhaltet nicht immer eine Kaffeemaschine und/oder einen Käsehobel. Die verfügbare Signalstärke des Internets kann manchmal nicht optimal sein. Die Auswahlmöglichkeit von Fernsehkanälen kann ebenfalls eingeschränkt sein. Der Reisende kann dem Reiseveranstalter bei der Buchung bestimmte Wünsche bezüglich der Unterkunft (z. B. Lage der Unterkunft) mitteilen. Ein solcher Wunsch ist zu jeder Zeit eine Präferenz, aus der keine Rechte abgeleitet werden können. Wenn zusätzliche Einrichtungen einer Unterkunft (z.B. Schwimmbad und Wellness) aufgrund staatlicher Maßnahmen nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, hat der Reisende keinen Anspruch auf Entschädigung oder kostenlose Stornierung. Es ist niemals erlaubt, in einer Unterkunft mit mehr Teilnehmern als maximal angegeben zu übernachten, es sei denn, dies wurde schriftlich vereinbart und in der Bestätigung erwähnt. Der Eigentümer/Verwalter hat das Recht, Personen den Zugang zu einer Unterkunft zu verweigern, wenn die oben genannte Bedingung nicht erfüllt wird.
Die Kosten für die Endreinigung können je nach Unterkunft variieren. Die Endreinigung ist manchmal im Preis inbegriffen, oder ist manchmal selbst vorzunehmen. Sie kann für Gäste optional angeboten werden oder auch obligatorisch extra zu bezahlen sein. Es wird vorausgesetzt, sofern nicht anders angegeben, dass die Unterkunft sauber und ordentlich hinterlassen wird, dass die Küchenzeile und das Geschirr vom Reisenden gereinigt werden, dass der Abfalleimer geleert wurde und dass der Müll entsorgt wurde.
In der Nebensaison werden oft Vorbereitungen getroffen, um die Saison vorzubereiten oder abzuschließen. Der Reisende sollte eine möglicherweise begrenzte Öffnung von z. B. Schwimmbad, Geschäften und Restaurants, ein eingeschränkteres Angebot an anderen Einrichtungen und die Möglichkeit von Bauaktivitäten am Zielort berücksichtigen. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für solche Umstände.
Die Öffnungs- und Schließtage der Skigebiete (oder Teilen davon) sind wetterabhängig und können von den Skipassbetrieben während der Skisaison geändert werden. Wir empfehlen Ihnen daher immer, auf der Website Ihres Skigebietes nach den neuesten Informationen zu suchen. Natürlich bemühen wir uns, die neuesten Informationen zu veröffentlichen, aber Chalet.nl B.V. ist nicht verantwortlich für den Inhalt dieser Informationen. Wenn sich die Öffnungs- und Schließtage Ihres Skigebietes ändern, ist es möglich, die zusätzlich gebuchten Skipässe und Leihausrüstungen zu stornieren, ohne die üblichen Stornierungskosten bezahlen zu müssen.
Zeitweise Sperrungen von Skigebieten während Ihres Urlaubs aufgrund höherer Gewalt (z. B. Wetterbedingungen) berechtigen Sie nicht zu einer (teilweisen) Rückerstattung des Skipasses und anderer gebuchter Optionen.
Bei der Zusammenstellung unserer Reisen berücksichtigen wir Menschen, Umwelt, Natur und Kultur, um sicherzustellen, dass Ihr Urlaub etwas Besonderes wird und auch zukünftige Generationen von Reisenden attraktive Reiseziele genießen können. Ob es darum geht, wilde Natur und lokale Kultur zu genießen, Menschen zu treffen oder lokale Speisen zu probieren; gemeinsam arbeiten wir an Urlauben, die bessere Orte und schönere Erlebnisse schaffen und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung an den Reisezielen leisten. Für Sie als Reisende, aber auch für die Menschen, die in den Zielländern leben.
Wir unterstützen ANVR und Defence for Children/ECPAT aktiv beim Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung in Ländern, die von unseren Urlaubern besucht werden. Wir laden Sie ein, wachsam zu sein und mutmaßlichen Missbrauch von Kindern auf www.dontlookaway.nl zu melden.
Ausführung 17/02/2023